Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt
Kreissekretäranwärterin / Kreissekretäranwärter,
Beamtin / Beamter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt


bzw.

Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter

Dauer Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt: Zwei Jahre 
Dauer Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter: Drei Jahre

Beginn: 01.08.2024

Verdienst Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt: ca. 1.350 € (brutto)
Es fallen geringe Steuern an; von Sozialversicherungsbeiträgen sind Beamte befreit; eine private Krankenversicherung ist erforderlich.

Verdienst Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter:
1. Ausbildungsjahr: ca. 1.070 € (brutto)
2. Ausbildungsjahr: ca. 1.120 € (brutto)
3. Ausbildungsjahr: ca. 1.165 € (brutto)


Voraussetzung: mind. Fachoberschulreife

Staatsangehörigkeit (gilt nur für Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt):
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.

Höchstaltersgrenze (gilt nur für Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt):
Am Ende der Ausbildung darf das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet sein gem. § 14 LBG NRW (für schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber bzw. ihnen Gleichgestellte gilt das 45. Lebensjahr).

Verhältnis Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt: Beamtenverhältnis auf Widerruf

Verhältnis Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter: Tarifbeschäftigte / Tarifbeschäftigter nach TVAöD

Art der Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung findet ein- bis zweimal wöchentlich bzw. blockweise am Studieninstitut Düsseldorf  statt.
Die praktische Ausbildung erfolgt in den Ämtern der Kreisverwaltung (z.B. Sozialamt, Gesundheitsamt, Straßenverkehrsamt, Rechts- und Ordnungsamt).

Es werden auch Auszubildende gesucht, die während der praktischen Ausbildung im jobcenter ME-aktiv (Nebenstellen im Kreis Mettmann) eingesetzt werden.

Übernahme: Sie werden bedarfsorientiert ausgebildet; das heißt, nach erfolgreich bestandener Ausbildung ist eine Übernahme geplant.

Auszubildende erhalten ein kostenloses Job- oder Deutschlandticket.


Für nähere Auskünfte zu dieser Stellenausschreibung stehen Ihnen Frau Meyer und Frau Haarhaus per E-Mail an ausbildung@kreis-mettmann.de oder unter Tel. 02104 99 1055 und Tel. 02104 99 1208 gerne zur Verfügung.
 

Bewerbungen werden ausschließlich über das Karriereportal und in deutscher Sprache angenommen. Bei technischen Rückfragen zur Online-Bewerbung wenden Sie sich bitte an ausbildung@kreis-mettmann.de.
 
In Bezug auf die Stellenausschreibungen gilt, dass der Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Mettmann für die Stellenbesetzungen Anwendung findet. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.