Hygienekontrolleurin / Hygienekontrolleur
Das Kreisgesundheitsamt Mettmann sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einenHygienekontrolleurin / Hygienekontrolleur
im Sachgebiet „Gesundheitsschutz“.Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden.
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 9a TVöD.
Der Zuständigkeitsbereich ist das Gebiet des Kreises Mettmann. Als Dienstort ist Erkrath vorgesehen.
Die Stelle ist befristet bis zum 30.11.2024 zu besetzen.
Wer sind wir? Der Kreis Mettmann
Vor den Toren der großen Städte an Rhein, Ruhr und dem Bergischen Land liegt der Kreis Mettmann mit den zehn kreisangehörigen Städten Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim am Rhein, Ratingen, Velbert und Wülfrath.
Im Sachgebiet Gesundheitsschutz, Fachbereich Hygiene und umweltbezogener Gesundheitsschutz erfolgen die klassischen Aufgaben der Hygieneüberwachung im Sinne der Verhütung von Infektionskrankheiten und der Sicherung gesunder Lebensverhältnisse für die knapp 500.000 Bürgerinnen und Bürger im Kreis Mettmann. Zum Team gehören 15 Kolleginnen und Kollegen.
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit breiten fachlichen Herausforderungen und erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten in einem dynamischen, motivierten und aufgeschlossenen Team
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Jahressonderzahlung gemäß § 20 TVöD-VKA, 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- eine betriebliche Altersvorsorge
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten für eine ideale Work-Life-Balance mit lebensphasenorientierten Arbeitszeitmodellen
- ein umfassendes betriebliches Gesundheitsmanagement
- ein freundliches und familiäres Arbeitsumfeld mit Angeboten des Personalrates wie der Gemeinschaftskasse, einem jährlichen Betriebsausflug sowie diversen Betriebssportgruppen
- ein vergünstigtes Job-Ticket, kostenfreie Parkmöglichkeiten, z. T. überdachte Stellplätze für Ihr Fahrrad, auf Wunsch einen Dienstwagen
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Ermittlung und Einleitung von Schutzmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
- Hygienische Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Übergangsheimen, Krankenhäuser etc.)
- Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen
- Überwachung von Schwimm- und Badebecken
- Überwachung von Einrichtungen der Hygieneverordnung NRW
- Mitwirkung in entsprechenden Planungsverfahren
- Unterstützung der umweltmedizinischen Beratung beim Auftreten von Schadstoffen
Die Zuständigkeit besteht über die gesamte Breite des genannten Aufgabenspektrums für eine Teilregion des Kreisgebiets. Darüber hinaus tragen die Mitarbeitenden durch unterschiedliche Vertiefungsgebiete zur Kompetenzerweiterung des Teams bei.
Das sollten Sie mitbringen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung als Hygienekontrolleurin / Hygienekontrolleur bzw. Gesundheitsaufseherin / Gesundheitsaufseher
Erwartet werden zudem:
- Soziale und interkulturelle Kompetenz, insbesondere
- Einfühlungsvermögen und Geduld im Umgang mit ratsuchenden Menschen aller Altersgruppen und Kulturen, sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen gegenüber zu überwachenden Einrichtungen und kooperierenden Institutionen
- Persönliche Kompetenz, insbesondere
- Begegnung von Herausforderung der Aufgabe mit innovativen Ideen
- hohes Maß an Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
- hohe Einsatzbereitschaft, hohe Belastbarkeit, ausgeprägtes Organisationstalent sowie insbesondere Teamfähigkeit
- Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick und Sensibilität in einem Aufgabengebiet, welches sich in erhöhtem Maße mit gesundheitsgefährdenden, öffentlichkeitswirksamen bzw. gesundheitspolitischen Problemstellungen zu beschäftigen hat
- Sonstiges
- Sicherer Umgang mit den MS-Office-Produkten, Bereitschaft zur Einarbeitung in die Fachanwendungen
- eine Wertschätzung der Gemeinwesen bezogenen Aspekte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
Darüber hinaus benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B und ggf. einen privaten PKW, welchen Sie für Dienstfahrten gegen eine Entschädigung nach dem Landesreisekostengesetz einsetzen.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Louis unter der Tel. 02104 99 2256 bzw. E-Mail: m.louis@kreis-mettmann.de gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 10.12.2023 über das Online-Bewerbungsformular an das Personalamt.
Bei technischen Rückfragen zur Online-Bewerbung bzw. Fragen zum Ausschreibungsverfahren (insbesondere zu den Anforderungen) wenden Sie sich bitte an bewerbungen@kreis-mettmann.de.
In Bezug auf die Stellenausschreibungen gilt, dass der Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Mettmann für die Stellenbesetzungen Anwendung findet. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.