Auswahlverfahren


Sie möchten sich auf eine unserer ausgeschriebenen Stellen bewerben und fragen sich, was im Auswahlverfahren auf Sie zukommen mag?
Gerne möchten wir Ihnen bereits im Vorfeld unseren Auswahlprozess erläutern.
 
Allgemein sind wir als öffentlicher Arbeitgeber an die sogenannte Bestenauslese gebunden. Damit ist eine besondere Verantwortung verbunden. Wir sind gehalten, die bestmögliche Bewerberin bzw. den bestmöglichen Bewerber aus meist einer Vielzahl von Bewerbungen zu identifizieren. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, muss das Verfahren für alle fair und transparent ablaufen.
 
  • Schritt 1: Stellenausschreibung
    Wir haben eine Ausschreibungspflicht. Das bedeutet, dass alle Stellen, die nicht durch internes Personal besetzt werden können oder sollen, auch öffentlich ausgeschrieben werden. Haben Sie Interesse an einer Stelle, sollten Sie die Stellenausschreibung genau lesen. Sie gibt einerseits viele nützliche Hinweise, welches Aufgabengebiet Sie erwartet und welche Kompetenzen Sie mitbringen sollten. Von besonderer Wichtigkeit ist der Unterpunkt „Anforderungen“ – hier ist definiert, welche Ausbildung bzw. welches Studium Sie für die ausgeschriebene Stelle mitbringen müssen.
  • Schritt 2: Bewerbung
    Der erste Schritt in unsere Verwaltung ist die Abgabe Ihrer Bewerbung. Um Ihre Bewerbung berücksichtigen zu können, ist es wichtig, dass uns Ihre Bewerbungsunterlagen spätestens bis zur genannten Bewerbungsfrist erreichen. Bitte bewerben Sie sich direkt online über den Button „Jetzt bewerben“ in den Stellenausschreibungen, so wird Ihre Bewerbung direkt und automatisch dem richtigen Verfahren zugeordnet. Dort müssen Sie nur ein paar Stammdaten eingeben und Ihre Anlagen über die Anlagefelder hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass die Anlagen vollständig sind. Um uns ein umfangreiches Bild von Ihnen und Ihren Qualifikationen machen zu können, sollten folgende Anlagen beigefügt werden:

    • Ein aussagekräftiges Anschreiben – warum Sie genaue die oder der Richtige für den Job sind!
    • Ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem Ihre Ausbildung / Ihr Studium sowie Ihre beruflichen Stationen (sofern schon vorhanden) ersichtlich sind.
    • Relevante Zeugnisse (insb. der Nachweis über Ihre Qualifikation) und Arbeitgeberzeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen.
     
    Nachdem Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Schritt 3: Vorauswahl
    Bei der Vorauswahl prüfen wir zunächst, ob Sie die für die Stelle geforderte Ausbildung bzw. das geforderte Studium mitbringen. Falls nicht, können wir Sie leider nicht im weiteren Verfahren berücksichtigen und müssen Ihnen für diese Stelle absagen. Alle Bewerbungen werden sodann systematisch mit den in der Ausschreibung geforderten Kompetenzen und Qualifikationen verglichen und in einen Bewerbungsspiegel überführt. Dieser bildet dann die Grundlage für die Vorauswahl, die final zwischen Vertreterinnen und Vertreter der Fachabteilung und dem Personalamt getroffen wird. Auch unsere Personalvertretungen sind immer in den Auswahlprozess mit eingebunden.

    Da die Suche nach einer neuen Mitarbeiterin / einem neuen Mitarbeiter für uns ebenso wichtig wie für Sie die Wahl Ihres Arbeitgebers ist, kann die Entscheidung, wer im Verfahren einen Schritt weiterkommt, ein wenig dauern. In der Regel vergehen ca. zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung erhalten.
  • Schritt 4: Auswahlverfahren
    Das finale Auswahlverfahren findet in der Kreisverwaltung Mettmann statt. Sie erhalten von uns dafür rechtzeitig vor dem Termin (Mindestvorlaufzeit = eine Woche) eine Einladung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Termine in der Regel nur verbindlich vergeben können, da an den Auswahlgesprächen ein größerer Personenkreis teilnimmt, der vorab bereits koordiniert werden muss. Das Auswahlverfahren kann aus verschiedenen Teilen bestehen und ist je nach Stelle individuell gestaltet. In jedem Fall wird mit Ihnen ein strukturiertes Interview („Vorstellungsgespräch“) geführt. Zudem können beispielsweise die Bearbeitung von typischen Aufgaben und Situationen („Arbeitsprobe“) oder kurze Präsentationen Bestandteile sein.
  • Schritt 5: Auswahlentscheidung
    Nachdem mit allen eingeladenen Bewerberinnen und Bewerbern Auswahlgespräche geführt wurden, wird die Auswahlkommission die Auswahlentscheidung auf Basis der Unterlagen sowie einer systematischen Auswertung der Beobachtungen aus den Gesprächen treffen. Diese Auswahlentscheidung muss anschließend noch formell von den Personalvertretungen mitgetragen werden. Ihnen wird zum Ende des Gespräches mitgeteilt, wie lange Sie auf eine Rückmeldung warten müs-sen. Meist dauert dies nicht länger als eine oder zwei Wochen.