FAQ


Sie möchten sich bei uns bewerben und haben vorab noch Fragen? Im Folgenden beantworten wir Ihnen Fragen, die wir im Rahmen der Besetzung unserer Stellen regelmäßig gestellt bekommen.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an bewerbungen@kreis-mettmann.de. Wir beantworten Ihre Anfragen stets in kurzer Zeit.

Ausschreibungen / Initiativbewerbungen und Job-Alert
  • In welchem Turnus werden freie Stellen veröffentlicht?
    Wir veröffentlichen Stellen, sobald sie frei werden. Als Faustregel kann man dennoch sagen, dass zum Ende einer jeden Woche neue Stellen ausgeschrieben werden – mal mehr, mal weniger. Wenn Sie automatisch darüber informiert werden möchten, wenn wir eine für Sie passende Stelle publizieren, melden Sie sich gerne für unseren Job-Alert an
  • Was ist der Job-Alert und wie funktioniert er?
    Der Job-Alert ist eine Art E-Mail Newsletter, der Sie über Stellenausschreibungen informiert, sobald wir diese veröffentlichen. Dabei ist er im Vergleich zu anderen Newslettern von Ihnen hinsichtlich bestimmter Kriterien wie Aufgabengebiet und Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe individualisierbar. Sie werden daher nur dann benachrichtigt, wenn eine potenziell für Sie interessante Stelle ausgeschrieben wird. Sie können sich natürlich zu jedem Zeitpunkt wieder abmelden. Am Ende jeder E-Mail finden Sie hierzu einen entsprechenden Hinweis.
  • Sind die ausgeschriebenen Stellen immer aktuell?
    Ein klares Ja! Die ausgeschriebenen Stellen sind automatisiert an die von uns vorgegebene Bewerbungsfrist geknüpft. Endet die Bewerbungsfrist, wird auch die Stellenanzeige nicht mehr auf unserer Karriereseite angezeigt und auch die Bewerbungsmöglichkeit endet.
  • Es ist derzeit keine für mich passende Stelle dabei. Kann ich mich auch initiativ bewerben?
    Initiativbewerbungen nehmen wir gerne entgegen. Verwenden Sie hierzu das passende Bewerbungsformular. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass wir eine Ausschreibungspflicht haben. Eine direkte Vergabe von Stellen an Initiativbewerberinnen und -bewerber erfolgt daher nicht. Alle eingehenden Initiativbewerbungen werden hinsichtlich der Professionen und möglichen Einsatzgebiete in verschiedene Initiativpools geclustert. Anschließend werden Sie ggf. bei entsprechenden Stellenausschreibungen, für die Ihre Bewerbung interessant ist, per E-Mail von uns kontaktiert. Es empfiehlt sich jedoch, trotzdem weiterhin die Augen nach für Sie interessanten Stellen offen zu halten.
Stelleninhalte
  • Wie finde ich heraus, ob die ausgeschriebene Stelle in Voll- oder Teilzeit zu besetzen ist?
    In unseren Stellenanzeigen finden Sie direkt in der Einleitung eine Angabe zur wöchentlichen Arbeitszeit. Vollzeit entspricht 41 Stunden wöchentlich bei Beamtinnen und Beamten und 39 Stunden wöchentlich bei Tarifbeschäftigten. Ist eine Stelle in Teilzeit zu besetzen, wird die wöchentliche Arbeitszeit konkret angegeben. Bei einigen Stellen, für die eine Vollzeitbeschäftigung angegeben ist, besteht aber auch die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung zu bewerben. Daher fragen wir in jedem Bewerbungsformular auch standardisiert Ihr gewünschtes Arbeitszeitvolumen ab. Bei mehreren Teilzeitbewerbungen auf eine Vollzeitstelle kann dann z. B. ein Tandem gebildet werden. Der Kreis Mettmann lebt hier die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und fördert solche Beschäftigungsmodelle aktiv. Beispielsweise ist die derzeitige Leitung der Personalabteilung mit zwei Beschäftigten besetzt, die sich die Stelle teilen.
  • Wie finde ich heraus, welcher Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe die ausgeschriebene Stelle angehört?
    In der Übersicht zeigen wir unter „Karriere-Level“ bereits die Entgelt- und Besoldungsgruppe der ausgeschriebenen Stelle an. Zudem findet sich auch hier ein Hinweis in jeder Einleitung der Stellenausschreibung. Sie fragen sich, was die Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe konkret bedeutet? Hierfür muss nicht extra ins Gesetz oder in den Tarifvertrag geschaut werden. Eine gute Aufbereitung findet sich beispielsweise auf der Webseite www.oeffentlicher-dienst.info. Hier können Sie die aktuellen Entgelt- und Besoldungstabellen in den Menüpunkten „TVöD“ (für Tarifbeschäftigte) und „Beamte Land NRW“ (für Beamtinnen und Beamte) einsehen.
  • Auf welche Stellen kann ich mich bewerben?
    Sie können sich auf alle Stellen bewerben, bei denen Sie die im Abschnitt „Anforderungen“ aufgelisteten Voraussetzungen erfüllen. Dies ist in der Regel ein bestimmter Ausbildungs- oder Studienabschluss. Die unter dem Abschnitt „Erwartet werden zudem“ aufgelisteten Kompetenzen dienen zunächst Ihrer Orientierung und Selbsteinschätzung, ob Sie für die Stelle geeignet sind. Das Kompetenzprofil dient später auch als Grundlage für unsere Auswahlentscheidung.
Bewerbung
  • Wie bewerbe ich mich beim Kreis Mettmann?
    Bewerben Sie sich bitte über das Online-Bewerbungsformular der jeweiligen Stellenausschreibung. Um ein möglichst ausführliches Bild Ihrer Qualifikationen und Interessen zu erhalten, sollten Ihre Angaben umfassend und sorgfältig in das Bewerbungsformular eingepflegt werden.
    Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

    • Ein aussagekräftiges Anschreiben – warum Sie genau die oder der Richtige für den Job sind!
    • Ein tabellarischer Lebenslauf, aus dem Ihre Ausbildung / Ihr Studium sowie Ihre beruflichen Stationen (sofern schon vorhanden) ersichtlich sind.
    • Relevante Zeugnisse (insb. der Nachweis über Ihre Qualifikation) und Arbeitgeberzeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen.

    Die Unterlagen können im PDF-Format mit einer maximalen Größe von 7 MB hochgeladen werden.
  • Was mache ich, wenn ich mich für mehrere Stellenangebote interessiere?
    Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung zu ermöglichen, bewerben Sie sich bitte für jede Stelle einzeln. Andere Informationen und Hinweise, z. B. im Anschreiben, können schnell untergehen. Achten Sie dabei bitte darauf, für jede Stelle eine vollständige Bewerbung zu erfassen, d. h. alle Bewerbungsunterlagen beizufügen.
  • Ich habe eine Schwerbehinderung, gibt es hier Besonderheiten zu beachten?
    Ja, denn schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (GdB ab 50) bzw. Gleichgestellte haben gesonderte Rechte in Stellenbesetzungsverfahren. Es ist uns daher wichtig, direkt von Beginn an Ihre Rechte zu wahren. Geben Sie uns bitte im Bewerbungsformular an der entsprechenden Stelle einen Hinweis und fügen Sie Ihrer Bewerbung einen entsprechenden Nachweis bei.
  • Soll ich meine Gehaltswünsche in der Bewerbung angeben?
    Wir sind als öffentlicher Arbeitgeber an die Vorgaben des TVöD bzw. der Landesbesoldungsordnung NRW gebunden. Die Eingruppierung und Stufenzuordnung innerhalb der jeweiligen Entgelt-/Besoldungsgruppen unterliegen rechtlichen Vorgaben und werden von uns im Zuge der Einstellung entsprechend Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung vorgenommen.

    Insofern besteht nur ein begrenzter Rahmen für Gehaltsverhandlungen wie man sie beispielsweise in der Privatwirtschaft kennt. Sollten Sie jedoch einen absoluten Mindestgehaltswunsch haben, bietet es sich durchaus an, diesen in der Bewerbung anzugeben. So können wir bereits im Vorfeld prüfen, ob dieser überhaupt realisierbar ist, so dass eine umfangreiche Teilnahme am Auswahlverfahren mit für Sie gehaltstechnisch unzufrieden stellendem Ausgang ggf. vermieden werden kann.
  • Gibt es eine Bewerbungsfrist?
    Grundsätzlich sind unsere Stellenausschreibungen mit einer Bewerbungsfrist versehen. Diese können Sie entweder direkt der Übersicht über alle Stellenausschreibungen oder der jeweiligen Ausschreibung im letzten Abschnitt entnehmen. Bitte achten Sie darauf, sich innerhalb der angegebenen Frist zu bewerben, da die Bewerbungsmöglichkeit automatisch mit Ablauf des letzten Tages der Bewerbungsfrist abgeschaltet wird.
  • In welchen Sprachen kann ich mich bewerben?
    Bitte lassen Sie uns die Bewerbungsunterlagen in deutscher Sprache zukommen, da die gesamte Kommunikation innerhalb der Kreisverwaltung auf Deutsch stattfindet.
  • Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?
    Ja, nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung zu meiner Bewerbung erhalte?
    Da die Suche nach einer neuen Mitarbeiterin / einem neuen Mitarbeiter für uns ebenso wichtig wie für Sie die Wahl Ihres Arbeitgebers ist, kann die Entscheidung, wer im Verfahren einen Schritt weiterkommt, ein wenig dauern. In der Regel vergehen ca. zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist, bis Sie eine Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung erhalten.
  • Wie läuft ein Auswahlverfahren ab?
    Alle Informationen rund um das Auswahlverfahren erhalten Sie auf der gesonderten Seite.
  • Werden meine Bewerbungsunterlagen nach einer Absage zurückgeschickt?
    Nein. Wir versuchen, den Bewerbungsprozess weitestgehend digital abzubilden. Sollten Sie sich dennoch per Post bewerben, wird Ihre Bewerbung gescannt. Die Papierversion wird datenschutzkonform vernichtet.
Online-Bewerbung
  • Warum setzt der Kreis Mettmann auf Online-Bewerbungen?
    Die Online-Bewerbung hat sowohl Vorteile für Sie als auch für uns: Sie sparen sich die Druckkosten, das Porto und den Weg zur Post. Uns unterstützt ein Bewerbungsmanagementsystem dabei, Ihre Bewerbung schnell und transparent bearbeiten zu können. Nebenbei schonen wir bei ca. 3500 eingehenden Bewerbungen jährlich die Umwelt. Dies ist uns ein besonderes Anliegen.
  • Habe ich Nachteile, wenn ich mich trotzdem postalisch bewerbe?
    Nein, wir bewerten Ihre Bewerbung genau wie alle digital eingehenden Bewerbungen. Sie haben dieselben Chancen, die Stelle zu erhalten. Besonders freuen wir uns angesichts der oben genannten Aspekte trotzdem über Online-Bewerbungen.
  • Wie funktioniert das elektronische Bewerbungsformular?
    Bei jeder Stelle müssen Sie ein kurzes Bewerbungsformular ausfüllen. Dies dient dazu, dass unser Bewerbungssystem wichtige Daten wie z. B. die E-Mail-Adresse an der richtigen Stelle hat, um die Kommunikation mit Ihnen zu ermöglichen. Zudem bietet es uns einen ersten Überblick über Ihre Bewerbung. Pflichtfelder sind mit einem roten Stern gekennzeichnet. Ist kein Stern vorhanden, ist die Angabe optional.
  • Ich hätte gerne Informationen zum Datenschutz - wo kann ich diese einsehen?
    Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzseite entnehmen.
  • Schreibe ich mit Menschen oder mit einem System?
    Auch wenn es auf den ersten Blick so wirkt, als würden Sie mit einem System schreiben, den Großteil der Kommunikation führen Sie mit unseren Personalerinnen und Personalern. Lediglich die Eingangsbestätigung wird automatisiert vom System versendet. Alle übrigen E-Mails, die Sie erhalten, wurden manuell veranlasst und verfasst.